Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich: Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.onkologiezentrum-cottbus.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen: Das Ambulante Zentrum für Hämatologie und Onkologie Cottbus ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte: Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dokumente: Einige ältere PDF-Dokumente zum Download sind noch nicht in ein barrierefreies Format umgewandelt. Wir bemühen uns, diese sukzessive zu ersetzen oder bei Bedarf barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
- Alternativtexte: Es kann vorkommen, dass bei vereinzelten Bildern oder Grafiken noch keine aussagekräftigen Alternativtexte hinterlegt sind. Wir arbeiten daran, diese laufend zu ergänzen.
- Fachsprache: Aufgrund der medizinischen Ausrichtung der Website werden Fachbegriffe verwendet, die nicht immer durch leichte Sprache ersetzt werden können. Wir versuchen jedoch, medizinische Sachverhalte so verständlich wie möglich zu erklären.
Erstellung dieser Erklärung: Diese Erklärung wurde am 09.01.2026 erstellt. Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt: Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Kontakt:
Ambulantes Zentrum für Hämatologie und Onkologie
Karl-Liebknecht-Straße 9
03046 Cottbus
E-Mail: info@onkologiezentrum-cottbus.de
Telefon: 0355 48679150
Schlichtungsverfahren: Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle des Landes Brandenburg einschalten. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Zuständige Schlichtungsstelle im Land Brandenburg: Landesbeauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam